Berücksichtigung von Tilgungsleistungen für Immobiliendarlehen beim Kindes Unterhalt
Auch beim Kindes Unterhalt können bis zur Höhe des Wohnvorteils neben den Zinszahlungen zusätzlich die Tilgungsleistungen berücksichtigt werden, Voraussetzung hierzu ist, dass der Unterhaltspflichtige mit dem Darlehen eine selbst genutzte Immobilie finanziert.