Anwaltskanzlei Fries & Herrmann

Aktuelles: aus unserer Kanzlei

7, Februar 2023 VON Klaus Herrmann

Bleibt nach dem Tode eines Ehegatten der andere Ehegatte als Erbe 10 Jahre in der vorher als Familienwohnheim gemeinsam genutzten Immobilie weiter wohnen, ist diese Selbstnutzung – unabhängig von Größe und Wert der Immobilie – zusätzlich zu den persönlichen Erbschaftsteuerfreibeträgen – erbschaftsteuerfrei (sog. Wohnheimprivileg).

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